Der Werkstattrat vertritt die Belange der rund 200 behinderten Beschäftigten in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) der Lebenshilfe Werkstätten
und besteht seit fast zehn Jahren. Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern neu gewählt.
Seit 01. Juli 2001 gibt es die WMVO (Werkstätten Mitwirkungsverordnung). In dieser WMVO gibt es für alle verbindliche Aussagen über die Mitwirkung
der behinderten Beschäftigten in den Werkstätten. Die Mitwirkungsverordnung ermöglicht es den behinderten Beschäftigten in den Werkstätten, ihre Wünsche und
Interessen was Werkstattangelegenheiten betrifft, zusammen mit der Geschäftsführung und der Werkstattleitung zu erörtern und zu besprechen. Welche Aufgaben
wir als Werkstattrat haben ergibt sich aus § 4 WMVO.
Alle vier Wochen trifft sich der Werkstattrat zu einer Sitzung. Dann werden Probleme der Beschäftigten sowie jede Menge anderer Themen besprochen.
- Herr Klaus Hertling (1. Vorsitzender)
- Herr Günther Fidyka (2. Vorsitzender)
- Frau Evi Neubert
- Frau Birgit Knoll
- Herr Peter Teltow
Unsere Vertrauensperson ist Herr Robert Kittler, Gruppenleiter in der WfbM Roth. Die Vertrauensperson berät und unterstützt den Werkstattrat bei
seiner Arbeit.
Telefon: 09122 / 181 - 400
Telefax: 09122 / 181 - 410
Email: werkstattrat@wfbm-schwabach.de