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Berufsbildungsbereich

Lehre in der Werkstatt

Der Berufsbildungsbereich in der Werkstatt, den man auch als Lehrzeit in der Werkstatt bezeichnen könnte, unterteilt sich in drei Abschnitte.

1. Eingangsverfahren (Dauer 3 Monate)
2. Grundkurs (Dauer 12 Monate)
3. Aufbaukurs (Dauer 12 Monate)


1. Eingangsverfahren

Im Eingangsverfahren geht es nochmals um die Klärung, ob der behinderte Mensch mit seiner Behinderung und seinen persönlichen Kompetenzen in der Werkstatt seinen richtigen Platz gefunden hat. In dieser Zeit durchläuft er verschiedene Testungen, es gibt Befragungen von Eltern und Teilnehmern um dann einen Eingliederungs- und Förderplan für den Grundkurs zu erstellen.

Ziel des Berufsbildungsbereiches (im Grund- und Aufbaukurs) ist die Entwicklung, Erhaltung und Erhöhung der beruflichen wie der lebenspraktischen Leistungsfähigkeit des behinderten Menschen. Dieses Ziel ist nur durch die ganzheitliche Förderung der Persönlichkeit zu erreichen. Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme soll der behinderte Beschäftigte ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen, indem er nach seinen individuellen Möglichkeiten am Auftrag der Werkstatt mitwirkt.


2. Grundkurs

Im Grundkurs geht es um die Förderung in folgenden Bereichen:



3. Aufbaukurs

Im Aufbaukurs werden diese Ziele weiterhin verfolgt. Interessierte, die sich für eine Arbeitsaufnahme auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bewerben, können in diesem Zeitraum in Praktika außerhalb der Werkstatt ihre Fähigkeiten erproben. Jede Bewerbung wird einzeln geklärt. Die Integration auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird vom Integrationsfachdienst ACCESS aus Erlangen begleitet.
Mit dem Ende des Aufbaukurses wechseln die Teilnehmer in den Arbeitsbereich der Werkstatt oder haben bereits durch ihre Praktika in Begleitung von ACCESS einen Werkstattaußenarbeitsplatz oder ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgenommen.


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